Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 13. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Applied System GmbH, Seitenstettengasse 5, 1010 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer“), die von einem Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“) beauftragt werden. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer; für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten sie nicht.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Auftragnehmer bestätigt sie schriftlich.
1.3 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt.
1.4 Der kostenlose Erstcheck und der Fragebogen auf der Website begründen für keine Partei vertragliche Pflichten.
2. Leistungen
2.1 Der Leistungsumfang, der Schulungen, Prozessanalysen, die Einführung von KI-Tools und die Entwicklung von Systemlösungen umfassen kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.2 Schulungen, Analysen, Beratung und Einführung sind Leistungen, bei denen der Auftragnehmer eine sorgfältige Durchführung schuldet, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Systemlösungen mit festem Umfang sind ein Werkvertrag, für den die Abnahmebestimmungen in Punkt 4 gelten.
2.3 Einsparungsschätzungen des Auftragnehmers beruhen auf Daten des Auftraggebers und Erfahrungswerten. Sie sind Schätzungen, keine Garantie.
2.4 Ergebnisse von Systemen künstlicher Intelligenz können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Ergebnisse vor ihrer Verwendung für wichtige Entscheidungen zu prüfen. Für KI-Modelle von Drittanbietern gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen.
2.5 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für die Durchführung nötigen Informationen, Zugänge und eine Ansprechperson zur Verfügung. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen; Mehrkosten werden nach Vereinbarung verrechnet.
2.6 Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung Subunternehmer beiziehen.
3. Schulungen
3.1 Ort, Termin, Dauer und Teilnehmerzahl werden im Angebot festgelegt. Schulungen können beim Auftraggeber oder online stattfinden.
3.2 Bei Stornierung eines Termins durch den Auftraggeber wird verrechnet:
| Stornierung | Kosten |
|---|---|
| mehr als 14 Tage vor dem Termin | kostenlos |
| 14 bis 7 Tage vor dem Termin | 50 % des Preises |
| weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen | 100 % des Preises |
Eine Terminverschiebung ist einmal kostenlos, wenn sie mindestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt wird.
3.3 Kann der Auftragnehmer einen Termin nicht durchführen, etwa wegen Krankheit der vortragenden Person, wird ein neuer Termin vereinbart. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
3.4 Schulungsunterlagen sind ausschließlich für die interne Verwendung beim Auftraggeber bestimmt.
4. Preise, Zahlung und Abnahme
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich USt. Reisekosten außerhalb Wiens werden nach Vereinbarung verrechnet.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten über 5.000 € kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung von bis zu 30 % verlangen.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB) verrechnet. Der Auftragnehmer kann weitere Arbeiten bis zur Zahlung fälliger Beträge aussetzen.
4.4 Bei Systemlösungen mit festem Umfang teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, dass die Lösung abnahmebereit ist. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 10 Werktagen und nimmt sie ab oder nennt schriftlich wesentliche Mängel. Unterlässt er dies oder nutzt er die Lösung produktiv, gilt sie als abgenommen.
4.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; der Auftragnehmer behebt sie im Rahmen der Gewährleistung.
5. Wartung und monatliche Pauschale
5.1 Die monatliche Pauschale umfasst Wartung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklungen im im Angebot festgelegten Umfang. Zusätzliche Entwicklungswünsche werden gesondert verrechnet.
5.2 Die Pauschale wird monatlich im Voraus verrechnet. Ist ein Teil der Entwicklungskosten auf die Pauschale verteilt, wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
5.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.
5.4 Vereinbaren die Parteien eine an die erzielte Einsparung gebundene Pauschale, werden Ausgangswert und Messmethode der Einsparung vor Projektbeginn schriftlich festgelegt.
5.5 Preisänderungen von Drittanbietern, etwa für Lizenzen von KI-Modellen, kann der Auftragnehmer an den Auftraggeber weitergeben; er informiert ihn darüber mindestens 30 Tage im Voraus.
6. Rechte, Vertraulichkeit und Daten
6.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich befristetes Recht, die für ihn erstellten Lösungen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und Komponenten, die der Auftragnehmer auch in anderen Projekten verwendet, bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Beide Parteien wahren vertrauliche Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erfahren, auch nach Vertragsende.
6.3 Verarbeitet der Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
6.4 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.
7.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Einsparungen und Datenverlust ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz.
7.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt, bei monatlichen Pauschalen auf die Summe der Pauschalen der letzten 6 Monate.
7.4 Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber ihn trotz regelmäßiger Datensicherung nicht hätte verhindern können.
7.5 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem der Auftraggeber von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend zu machen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
8.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
8.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
8.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in slowenischer und deutscher Sprache vor; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.